Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Inhalt dieses Beförderungsvertrages ist die einmalige Beförderung einer Person in einem Heißluftballon.
Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz. Für die eingesetzten Ballone sind mit einer kombinierten Halter- und Passagierhaftpflichtversicherung versichert. Zusätzlich besteht eine für Luftfahrtunternehmen gesetzlich geforderte Unfallversicherung
Bestandteil dieses "Beförderungsvertrages" sind auch die nachfolgenden Beförderungsbestimmungen" und der Inhalt des "Merkblattes für Passagiere".Beförderungsbestimmungen
  • Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der auf der Vorder-seite eingetragene Passagier.
  • In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrtgesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
  • Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetz.
  • Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Passagier selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.
  • Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist.
  • Die Nichtbeachtung des "Merkblattes für Passagiere“ kann zum Ausschluß von der Fahrt führen.
  • Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuß vor der Fahrt vorliegt.
  • Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.
  • Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist der Passagier selbst verantwortlich.
  • Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (mind. 24 Std. vor Fahrttermin) führen zum ersatzlosen Verlust des gezahlten Fahrpreises.
  • Die ausgestellten Fahr- und Gutscheine sind zwei Jahre ab Buchungsdatum gültig. Sonderregelungen im Einzelfall sind nach Absprache möglich. Bei Stornos werden 15% des Fahrpreises für entstandene Verwaltungskosten fällig.
  • Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, dem Passagier (Vertragspartner) rechtzeitig Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.
Chiemseeballoning Anlage 12
(Luftfahrtunternehmen) FahrbetriebshandbuchMerkblatt für PassagiereMit diesem Merkblatt wollen wir Ihnen bereits vor Antritt Ihrer Ballonfahrt einige Hinweise geben, die gut durchzulesen und zu Ihrer eigenen Sicherheit beachtet werden müssen.Vor der Fahrt:
Ballonfahren gleicht einer sportlichen Betätigung und setzt eine gute Konstitution und körperliche Fitneß der Passagiere voraus. Der Ballonführer wird Sie beim Auf- und Abbau des Ballons aktiv beteiligen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn Sie sich dazu in der Lage sehen und damit einverstanden sind.
Herz- Kreislauf- Lungen- Gelenkkranke, frisch Operierte sowie Schwangere sollten vor der Fahrt Ihren Arzt fragen. Bei dessen Zustimmung ist auch der Ballonführer zu informieren.
Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,30 m können grundsätzlich nicht mitfahren.Allgemein:
  • Rauchverbot im Korb und im Umkreis von 10m von Korb, Hänger und Hülle.
  • Kleidung wie auf einer Wanderung zur gleichen Jahreszeit. Oberbekleidung aus Baumwolle hat sich bewährt. Festes Schuhwerk (Wanderschuhe), das auch die Knöchel schützt. Schuhe mit hohen Absätzen sind nicht geeignet.
  • Vor und während der Fahrt kein Alkohol.
  • Foto-, Film-, Videogeräte dürfen zwar mitgenommen werden. (Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der Fahrt und insbesondere bei der Landung verantwortlich).
  • Glas, spitze und scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
Beim Start und während der Fahrt:
  • Der Ballonführer hilft Ihnen beim Einsteigen in den Ballonkorb und weist Ihnen einen Platz zu. Halten Sie sich nur an den im Korb angebrachten Halteschlaufen fest.
  • Keine Gegenstände über Bord werfen.
  • Nicht auf den Korbrand oder die Gasflaschen setzten.
  • Nicht an Seilen, Schläuchen oder Ventilen festhalten oder ziehen.

Während der Landung:
Die Weisungen des Ballonführers müssen strengstens beachtet werden. Er wird das nachstehend beschriebene Landeverhalten mit Ihnen üben:
1. Blick nach hinten (also mit dem Rücken in Fahrtrichtung), 2. mit beiden Händen gut an den im Ballonkorb angebrachten Schlaufen festhalten, 3. leicht in die Knie gehen und dabei Beine und Füße fest geschlossen halten, 4. nicht nach vorne in Fahrtrichtung abstützen, 5. nicht auf den Korbboden setzen, 6. Den Kopf nicht über den Korbrand oder über Propangasflaschen halten und 7. erst aus dem Korb aussteigen, wenn der Ballonführer dazu die Anweisung gibt.Die Ballonfahrt mit uns soll für jeden Passagier ein Supererlebnis sein. Mit Ihrer positiven Einstellung, mit Ihrer guten Stimmung, mit Ihrem sportlichen Einsatz, aber auch mit entsprechender Disziplin tragen Sie wesentlich dazu bei.
Die Korbbesatzung ist eine Mannschaft im abenteuerlichen Einsatz. Nach dem Grundsatz "Jeder für Jeden" gilt deshalb auch das persönliche "Du".
Gehen Sie bitte locker an Ihre Ballonfahrt heran. Ein Schwindelgefühl oder Höhenängste erzeugt eine Ballonfahrt nicht, da der Ballon nicht (wie hohe Brücken oder Gebäude) mit der Erde verbunden ist. Er hebt sich ganz sanft von der Erde ab (kein Fahrstuhleffekt) und auch während der Fahrt gibt es weder Pendelbewegungen noch die beim Fliegen unangenehmen Luftlöcher.
Der Ballonführer beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.
Zu Ihrer Ballonfahrt wünschen wir Ihnen recht viel Vergnügen.

 

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